Königsfrieden
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Königsfrieden. Der König verfügte kraft seiner königlichen Banngewalt (s. Bann) auch über die höchste Friedens- und Rechtsmacht. Der Königsfrieden (Friedensbann) schützte Leib, Leben und Habe von Untertanen (besonders der Kaufleute, Witwen und Waisen), Fremden und rechtlosen Juden durch erhöhte Bußen vor gewaltsamen Übergriffen, Raub, Brandstiftung und Diebstahl. Unter dem Friedensschutz des Königs standen Märkte, überregionale Landstraßen (Heerstraßen) sowie schiffbare Flüsse, wobei die Friedensgarantie mit bestimmten Abgaben (Zöllen) verbunden war. Die Friedensgebote wurden in karolingischer Zeit von den Grafen im Namen des Königs ausgeübt, kamen im HMA. – wie andere Regalien auch – in die Zuständigkeit der Territorialfürsten.