Kerbholz
Kerbholz (mhd. kerbe = Einschnitt, Kerbholz, Kerbstock; mhd. auch reitholz [zu mhd. reite, reit = Rechnung]; mlat. festuca). Zur Abrechnung von Warenlieferungen und Dienstleistungen aller denkbaren Berufsgruppen (Händler, Wirte, Müller, Bäcker, Schmiede, Almhirten) wurde der einfache Zählstock verwendet, in den die jeweiligen Mengen durch Reihen von Kerben oder in Form von Zahlzeichen geschnitten wurden. Zur Aufzeichnung von Schuldbeträgen wurde im MA. (und bis ins 18. Jh.) das Doppelholz verwendet, ein der Länge nach gespaltener Holzstab, dessen eine Seite beim Geber (etwa dem Kaufmann) verblieb, während die dazugehörige andere Seite vom Kunden (Schuldner) mitgenommen wurde. ("Etwas auf dem Kerbholz haben.") Bei jedem Kauf (jeder Leihe) wurden die Hölzer aneinandergelegt und entsprechend neu gekerbt. Bei Bezahlung (Schuldausgleich) wurden die Kerben der Hölzer mit einem Messer getilgt (abgekerbt, ausgeglichen, glatt gemacht) bzw. die Hölzer verbrannt.
Kerbhölzer dienten auch zur Kontrolle des Mühlenbanns (s. Müller): für jeden zum Mahlen gebrachten Getreidesack wurde eine Kerbe in die Hölzer geschnitten, sodass die Einhaltung des Mahlzwanges jederzeit überwacht werden konnte.
Nach dem Vorbild des Kerbholzes fertigte man schon im 10. Jh. Kerbbriefe (auch Spalt- oder Spanzettel; mlat. cartae partitae oder dentatae), um sich gegen Betrug zu sichern. Dazu wurde der Vertragstext auf einem Blatt zweimal geschrieben und das Blatt anschließend durch einen Wellen- oder Zahnschnitt zwischen den beiden Textblöcken durchschnitten. Die Hälften wurden jeweils einer Partei ausgehändigt und dokumentierten ihre Echtheit durch paßgenaue Entsprechung der Schnittkanten. Die Deutsche Hanse nannte derart ausgefertigte Verträge "Zertepartie" (nach eng. charter-party und frz. chartepartie aus mlat. carta partita).