Kirchenlehen
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Kirchenlehen (mlat. feudum ecclesiasticum). Kirchengut in Form von Grundbesitz oder nutzbarem Recht, das vom Inhaber entsprechend lehensrechtlicher Regeln weitergegeben wurde und dabei kanonischer Jurisdiktion unterworfen blieb. Je nach Lehensgeber gab es Pfarrlehen, Krummstablehen (von Bischöfen oder Äbten) und päpstl. Lehen. Kirchenlehen waren häufiger Anlass zu Konflikten mit weltl. Herren, sodass sie im SMA. durch kanonische Gesetze und durch die Interessen der sich bildenden Nationalstaaten eingeschränkt wurden und an Bedeutung verloren.