Kirchenmusik
Kirchenmusik des MA. (Der Begriff "musica ecclesiastica" findet sich erstmals bei ®Johannes von Grocheo um 1300. Er steht hier für den Gregorianischen Gesang im Gegensatz zu den neuen mehrstimmigen Gattungen.) Die Musik des christl. Kirchenkults war ursprünglich rein vokal (s. Gregorianik), erst vom 9. Jh. an fand die Orgel Verwendung. Der einstimmig vorgetragene liturgische Gesang lässt sich einteilen in: Psalmodie (gesungener Vortrag der Psalmen), Hymnen (Lobgesänge), Allelujas und andere Gesänge ekstatischen Charakters. Die Psalmodie bedient sich einer gleichbleibenden Tonhöhe beim Vortrag. Der Vortrag von Psalmen und Hymnen geschah wahrscheinlich als Wechselgesang zwischen Vorsänger und Chor (responsorischer Gesang) und als Wechselgesang zwischen zwei Chorhälften (antiphonischer Gesang).
Um 900 wurde der Gregorianische Gesang durch neue Formen bereichert (s. Sequenz, Tropus); zudem kam die Mehrstimmigkeit in der Kirchenmusik auf und erreichte erste Höhepunkte im ®Organum (um 1200) und in der ®Motette (um 1400). Orthodoxe Kleriker setzten der mehrstimmigen Kirchenmusik großen Widerstand entgegen – nicht zuletzt deshalb, weil sie immer weniger mit den liturgischen Texten übereinstimmte. Im 13. Jh. wurde daher die Vorschrift erlassen, dass der Priester sämtliche liturgischen Texte zu sprechen hatte, ob sie nebenher gesungen wurden oder nicht. Von da an mussten Kirchenmusik und Liturgie nicht mehr übereinstimmen.