Kirchenpfleger
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Kirchenpfleger (mhd. kirchmeier, -meister; lat. curator, provisor). Nicht auf kirchlichem sondern auf deutschem privatem und öffentlichem Recht beruhendes Ehrenamt eines Treuhänders von kirchlichen Gütern und Kapitalien, die zum Bau und zur Erhaltung von Gotteshäusern sowie für Erfordernisse des Gottesdienstes bestimmt sind. In den Städten wurde das Amt von wohlhabenden Bürgern und Ratsmitgliedern versehen. Bei Übergabe der Pflegschaft (meist nach einem Jahr) musste dem Rat gegenüber Rechenschaft gelegt werden. Ländliche Pfarrkirchen unterstanden meist grundherrschaftlichem Patronat, und so waren die Kirchenpfleger dem Patronatsherrn gegenüber rechenschaftpflichtig.