Kirchweihe
Kirchweihe (mhd. kirchwihe, kirwihe, kirwe, kirbe, kirchmesse, kirmesse, kirchtac). Als erste Kirchenweihe gilt nach einem Bericht des Bischofs Eusebius von Caesarea die der Kathedrale von Tyrus (314); die Feierlichkeiten waren anfangs noch sehr schlicht. Gregor der Große (Papst 590-604) vermerkt als Kennzeichen der Weihe das Besprengen des Altars mit Weihwasser und die Niederlegung von Reliquien. Nachdem das II. Konzil von Nizäa (787) die Reliquienbeisetzung in Altären zur Pflicht gemacht hatte, wurde die Reliquienübertragung mit einer Altarweihe verbunden. Aus dem Ritus der Altarweihe ging allmählich die Weihe der Kirche, das Kirchweihfest (dedicatio, natalis ecclesiae) hervor. Ma. Kirchen wurden nach Bauvollendung, frühestens nach Ferigstellung ihres Hauptteils, des Altarraums, vom zuständigen Bischof in einer feierlichen Zeremonie im Namen eines Heiligen oder eines Glaubensgeheimnisses geweiht. Zu der Zeremonie gehörten Einholung der Reliquien, feierlicher Umzug, Besprengen der Außen- und Innenwände mit Weihwasser, Salbung des Hauptportals und des Altars sowie die festliche Eucharistiefeier. Die jährliche Wiederkehr des Kirchweihdatums wurde als liturgischer Festtag begangen. Früheste überlieferte Kirchweihe nördlich der Alpen ist die der Kathedrale von Reims 862 durch Bischof Hinkmar. Vom 9. Jh. an wurde der Jahrestag der Kirchweihe auch zu einem weltl. Fest, zu dem auch Besucher aus den Nachbarorten kamen und das mit Unterhaltung durch fahrendes Volk und allerlei Vergnügungen gefeiert wurde. Das Fest dauerte wenigstens 2 Tage (Sonntag und Montag), häufig war auch der Dienstag noch Kirchweihtag. Im Laufe der Zeit bildete sich ein reiches Kirchweih-Brauchtum mit Ausrufen des Kirchweihfriedens, Kirchweihschutz, Kirchweihfahne, Kirchweihtanz, Jahrmarkt (Kirchenmesses, Kirmesse, Kirmes) usf. Auf dem Lande wurden die Kirchweihfeste häufig auf einen Sonntag im Oktober oder November verlegt, wenn die Feldarbeit getan und Zeit zum Feiern war.