Klausur
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Klausur (mlat. clausura = Enge, Verschluss, Klause; v. lat. claudere = abschließen, sperren). Bezeichnung für die beschützende und verwahrende klösterliche Abgeschiedenheit der Mönche/Nonnen. Der Begriff umfasst die speziell für Klosterangehörige bestimmten Räumlichkeiten und Bezirke sowie das Verbot, dass besagter Bezirk von Klosterangehörigen unerlaubt verlassen oder von Nichtangehörige betreten werde.