Klosterhaft

Aus Mittelalter-Lexikon
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Klosterhaft. Im FMA. war es üblich, dass Klöster in den Dienst herrschaftlicher Strafjustiz gestellt wurden, indem man edelgeborenen Aufrührern oder politischen Gegnern das Haar schor und sie auf bestimmte Zeit oder für immer hinter Klostermauern verbannte. Die Klosterhaft wurde gnadenhalber, häufig anstelle einer eigentlich verwirkten Todesstrafe, verhängt. So hatte der erste Karolingerkönig Pippin 751 den letzten Merowingerkönig Childerich III. durch das Schneiden des Königshaares zum Mönch gemacht und Karl d. Gr. seinen aufrührerischen Sohn Pippin den Buckligen und den Bayernherzog Tassilo III. in Klosterhaft getan. 852 steckte Karl einen anderen Pippin, den Sohn und Erben Pippins I. und König von Aquitanien, in ein Kloster, aus dem er jedoch entfliehen konnte. Im 10. Jh. kam Klosterhaft als Disziplinierungsmittel der Könige gegenüber Adligen außer Gebrauch.
Klosterhaft wurde auch als Kirchenstrafe gegen Kleriker für schwere Vergehen verhängt.