Klosterherberge

Aus Mittelalter-Lexikon
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Klosterherberge. Seit der Spätantike und weit über das MA. hinaus wurde klösterliche Gastung praktiziert. Dem Reisenden war dies von umso größerer Bedeutung, je mehr ein Kloster oder eine Einsiedelei in siedlungsfernen Gegenden lag. Seit 816 war von allen Klöstern des Frankenreiches die Regula Benedicti einzuhalten, derzufolge der klösterlichen Gastfreundschaft ein hoher Stellenwert zukam. Gäste wurden gemäß ihrem Rang beherbergt: Bischöfe oder Grafen durften bessere Schlafstätten erwarten als Pilger und Bettler. Die Verköstigung richtete sich nach dem Wohlstand des Klosters und war, wie die Schlafstätte, unterschiedlich für Arme und Reiche; bot man dem einfachen Pilger Mus, Brot und Käse, so speisten Vornehme Fleisch oder Fisch.
Die Gebäude der Klosterherberge, die bei größeren Klöstern zusammen mit Küchen, Back- und Brauhäusern, Stallungen und Nebengebäuden einen beachtlichen Komplex darstellen konnten, waren abseits der Schlafräume der Mönche gelegen, damit die Stille und Ordnung des Klaustrums vom Lärmen der Gäste nicht gestört wurde. Da die Aufnahme der Herbergsgäste stets kostenfrei war, konnten Klöster, die nicht auf ausreichend guter wirtschaftlicher Grundlage standen, durch das Beherbergungsgebot überfordert werden und selbst in Notlage kommen. Andererseits flossen den Klöstern vielfach aus Spenden dankbarer Gäste Geld, Naturalien, Liegenschaften und Privilegien zu.