Kollegiatstift
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Kollegiatstift (Niederstift). Bezeichnung für ein Kollegium von Priestern, die an einer nichtbischöflichen Kirche Dienst leisten und ihren Unterhalt (Präbende, Pfründe) aus dem Vermögen des Kirchenstifts angewiesen bekamen. Im SMA. entstand – vor allem in Städten – an jeder größeren Kirche ein Kollegiatstift mit geinsamer Lebensführung.