Kollegium

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kollegium (lat. collegium = Genossenschaft, v. lat. collega = Amtsgehilfe, eigtl. Mitabgeordneter). Körperschaft von Personen mit gleichem Amt und mit besonderem rechtl. Status, etwa ein Kollegium von Kanonikern, ein Bischofskollegium oder das Kollegium der Kardinäle. Etwa ab der zweiten Hälfte des 12. Jh. wurde auch eine Gruppe von Studenten und Lehrern, die gemeinsam in einer Stiftung lebten, als Kollegium bezeichnet. Studentische Kollegiaten waren verpflichtet, an Mahlzeiten, Gebetsveranstaltungen und Umzügen gemeinsam teilzunehmen.