Konrad von Gelnhausen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Konrad von Gelnhausen (um 1325 – 1390). Sohn eines Notars, immatrikulierte 1339 an der Pariser Universität, erwarb 1344 das Bakkalaureat und vor 1347 das Lizentiat. An der Universität von Bologna wurde er 1369 Prokurator der Deutschen Nation und schloss seine juristischen Studien mit der Promotion ab. Nach seiner Rückkehr nach Paris erwarb er 1378 den Grad des Magister artium und den Doktorgrad der Theologie. 1387 erhielt er eine Professur an der neu gegründeten Heidelberger Universität und blieb bis zu seinem Lebensende deren erster Kanzler. Auf Stiftungen Konrads beruhten die Heidelberger Universitätsbibliothek und ein Kolleg für 12 Magister. Er hatte vermögende geistliche und weltliche Gönner und genoss durch deren Gunst eine Vielzahl von Pfründen. Seine Vorschläge zur Beendigung des großen abendländischen Schismas hat er in der „Epistola Brevis“ (1379) und der „Epistola Concordiae“ (1380) dargelegt. Er bezog seine Leitgedanken, die im Wesentlichen auf ein allgemeines, nicht unter päpstlicher Leitung stehendes Konzil hinausliefen, aus Werken von Augustinus, Thomas von Aquin, Marsilius von Padua und Williams von Ockham.
(s. Konziliarismus)