Kopialbuch
Kopialbuch, Kopiar, Kartular (auch: Diplomatar, Kanzlei-, Traditionsbuch). Vom 9. Jh. an von geistlichen Grundherrschaften, später auch von weltlichen Kanzleien angelegte Sammlung von Urkunden, Rechtsentscheidungen, Einnahmeregistern, Pfandverschreibungen usf. Diente dem Nachweis von zuerkannten bzw. ausgegebenen Privilegien und anderen Rechtstiteln, daneben auch als Musterbuch für Urkundsformeln. Kopialbücher gab es schon in fränk. Zeit, damals hauptsächlich in kirchl. Kanzleien. Mit dem Verfall des fränk. Urkundenwesens wurden die Kopialbücher Ende des 9. Jh. von den Traditionsbüchern abgelöst, die nur noch Notizen zu Grundstücksgeschäften enthielten. Mit der Wiederbelebung das Urkundenwesens im 12./13. Jh. entstanden die Kopialbücher wieder im alten Sinne von Sammlungen förmlicher Beurkundungen von Rechtsgeschäften, und entwickelten sich bis zum SMA. zu einem der wichtigsten Verwaltungshilfen.
Als älteste Gattungsbeispiele im deutschsprachigen Raum gelten die Kopialbücher des Bistums Chur (Churer Chartula, fragmentarisch, um 800), des Bistums Freising (Codex traditionum, ab 830) und des Klosters Fulda (aus der Zeit des Hrabanus Maurus, 9. Jh.).