Krankensalbung
Krankensalbung (lat. unctio infirmorum). Nach christl. Auffassung sind körperliche und seelische Gesundheit eng miteinander verbunden und beeinflussen sich wechselseitig. Der wesentliche Zweck der Krankensalbung liegt in der Beseitigung der aus der Sünde stammenden geistigen Unreinheit und Schwäche und somit einer Stärkung des leiblichen Befindens. Als Sakramentshandlung obliegt sie dem Priesteramt. Die ma. Kirche baute eine ganze Liturgie um den Krankenbeistand auf. Dazu gehörte – neben Krankenbesuch, Gebet, Beichte und Kommunion – auch die Salbung des erkrankten Organs, und/oder der Sinne (Augen, Ohren, Mund, Nase, Hände), der Brust, Schultern, Lenden und Füße, mitunter auch des ganzen Körpers mit konsekriertem Salböl. Die Salbung konnte – wie eine andere medizinische Behandlung – täglich bis zur Genesung wiederholt werden. Das Sakrament der Krankensalbung wurde umso bereitwilliger gespendet, je vermögender der Patient war – ließen sich doch viele Diener der Kirche, entgegen kirchlichem Verbot, die Handlung bezahlen. Zur Bekämpfung dieser Unsitte machte man im 13. Jh. aus den "freiwilligen" Gaben ein festes, strafbewehrtes Forderungsrecht ("De oleo sacro tres obuli dandi sunt et non ultro."). Da nach einem Fehlglauben vieler ma. Christen, wonach die Krankensalbung vergleichbare Wirkung wie die Priesterweihe habe und nach allfälliger Genesung zu einer "vita religiosa" (mit büßerischer Lebenshaltung und sexueller Enthaltsamkeit) verpflichtete, zögerte man den Empfang des Sakraments bis zur Todesnähe hinaus. So wurde aus der unctio infirmorum eine extrema unctio, die ausschließlich Todkranken vorbehalten war (s. Letzte Ölung).