Kreuzherrenorden

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kreuzherrenorden. Sammelbezeichnung einer Gruppe von Ordensgemeinschaften, deren gemeinsame Anliegen die Verehrung der Heiligen Kreuzes, Chorgebet, Krankenpflege und die Beherbergung von Pilgern waren. Die wichtigsten dieser Orden nördlich der Alpen waren:
1.) Ordo Canonicorum Regularium Sanctissimae Crucis a Stella Rubea, OSCr. Eine nichtritterliche Kreuzbruderschaft in Prag wurde zwischen 1231 und 1233 von Agnes v. Böhmen, der Tochter König Ottokars I., mit dem Prager Franziskanerhospital beschenkt. 1237 nahm diese Bruderschaft die Augustinusregel an und wurde von Gregor IX. als Orden bestätigt. Die Ordensbrüder des Hl. Kreuzes (mit dem roten Stern) gehörten sämtlich dem Laienstand an und widmeten sich ausschließlich der Krankenfürsorge. Ihr Hauptverbreitungsgebiet umfasste Böhmen, Mähren und Schlesien. Ihr bedeutendstes Haus war das Marienhospital in Breslau.
2.) Ordo Sanctae Crucis, OSCr. Dietrich von Celles stiftete um 1212 in dem von ihm gegründeten flandrischen Kloster Hug (bei Lüttich) eine nach der Augustinusregel verfasste Kongregation von Regularkanonikern. Diese wurde 1248 von Innozenz IV. approbiert. Die Kreuzbrüder verbreiteten sich im heutigen Belgien, im Rheinland, in England und in Frankreich und wurden 1318 durch Johannes XXII. mit den Privilegien der ®Mendikanten ausgestattet.