Kumulation von Todesstrafen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kumulation von Todesstrafen. Hatte ein Delinquent mehrere jeweils todeswürdige Straftaten begangen, so konnte das Urteil die Aneinanderreihung (Kumulation) der durch die einzelnen Delikte verwirkten Strafen verfügen. Beispielsweise wurde der Verbrecher auf einer Tierhaut zur Richtstätte geschleift und unterwegs wiederholt mit glühenden Zangen gezwickt (Strafverschärfung); danach wegen Mordes gerädert und lebendig aufs Rad geflochten, zusätzlich wegen Diebstahls an einem über dem Rad stehenden Galgen erhängt, endlich samt Rad und Galgen wegen Sodomie verbrannt.