Kunkellehen
Kunkellehen (v. mhd. kunkel = Spinnrocken, aus mlat. conucula = Kegelchen, Spinnwirtel; auch Schleier-, Spindellehen; lat. feudum femininum). Ein auch auf eine weibl. Person, auf die weibl. Linie einer Familie vererbbares Lehen. Zwar war es seit dem 12. Jh. möglich, Lehen an Frauen auszugeben, doch blieb stets ein Widerspruch zum Idealbild des Lehenswesens als ritterlichem, rein männlichen Bereich. (Man nannte Weiberlehen daher auch feuda impropria = uneigentliche, von der Regel abweichende Lehen.) Die mit der Lehnsträgerschaft verbundenen Vasallendienste wie Heerfahrt, Hoffahrt und Ehrendienste hatte die Lehnsträgerin durch einen Bevollmächtigten erbringen zu lassen. Kunkellehen entstanden vor allem im Wege der Erbfolge und hatten zur Voraussetzung, dass weibliche Lehnserbfolge – anstatt der üblichen männlichen Sukzession – ausnahmsweise möglich war (feudum femineum ex pacto). In anderen Fällen wurden Frauen direkt belehnt (feuda feminea propria).