Landesburgen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Landesburgen (landesherrliche Burgen, Territorialburgen). Die Burgen der geistl. und weltl. Territorialherren Deutschlands stellten Herrschafts-, Verwaltungs- und kulturelle Zentren dar. Sie unterscheiden sich im Bauprogramm nicht von den königlichen ®Reichsburgen. Wie dort sind die Wohngebäude um einen großen Innenhof gelagert, ist der Palas auf Repräsentation angelegt und seine hofseitige Fassade von hoher künstlerischer Qualität. Zu den Landesburgen zählten neben anderen: Wartburg, Veste Coburg, Burg Weißensee, Burg Henneberg, Burg Hohentwiel, Burg Querfurth, Habsburg oder die Wasserburg Chillon (Schweiz). Manche Landesburgen waren waren in den Bering bereits bestehender Städte einbezogen, so z.B. Andernach, Kempen, Münstereifel und Zülpich. Den Landesburgen waren jeweils zahlreiche Ritterburgen lehnspflichtig.