Landesstädte
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Landesstädte (landesherrliche Städte). Städte, die einem Landesherrn gehörten – im Gegensatz zu Reichsstädten, die unmittelbar dem Reiche unterstanden. Die Rechte des Stadtherren waren von unterschiedlicher Ausprägung. Sie konnten sich lediglich auf den Anspruch auf Huldigung beschränken oder aber als straffe Herrschaftsgewalt erscheinen. Häufig war das Verhältnis zwischen Landesstadt und Landesherrn von bündnishaftem Charakter.