Landfolge
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Landfolge (mhd. lantvolge). Verpflichtung aller wehrfähigen freien Landesbewohner zu bestimmten Hilfsdiensten. Im Kriegsfalle musste auf den lantschrie (Landesaufruf) hin Heeresfolge geleistet werden, bei der Verfolgung von Rechtsbrechern waren die Leute des Landesherren zu unterstützen, bei Katastrophen (etwa Großbränden, Überschwemmungen) war tätige Hilfe zu erbringen.