Landsassen
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Landsassen (mhd. lantsaeze). Nach dem Sachsenspiegel ein Angehöriger des untersten Standes der Freien. Er ist ohne Grundeigentum, allenfalls „durch lockere Leiherechte an Grundbesitz charakterisiert“ (HDR), jedoch im Besitz voller persönlicher Freiheit. Mit einiger Sicherheit ist der Stand aus Freigelassenen und Dienstmannen hervorgegangen, gemäß der Feststellung im Schwabenspiegel, dass der Freigelassene das Recht der Landsassen erhält.