Lehnsträger

Aus Mittelalter-Lexikon
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Lehnsträger (mhd. lehentrager, -treger; lat. provasallus). Einer, der anstelle des eigentlichen Lehnsinhabers die aus einem Lehen resultierenden Rechte und Pflichten trägt, z.B. der Vormund (Bruder, Vatersbruder) bei Unmündigkeit des Lehnserben. Lehnsträgerschaft erscheint bereits im 9. Jh.