Leibzins
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Leibzins (mhd. lipbete, manbete; mlat. census de capite, capitagium). Als bezeichnendes Kriterium für Leibeigene galt die Verpflichtung, dass sie ihrem Herrn eine Personensteuer, den "Leibzins", zu zahlen hatten. Der Leibzins war eher gering, er belief sich meist auf wenige Pfennige im Jahr. Einen besseren Status hatten diejenigen inne, die dem Leibherren eine Kaufsumme erlegen konnten und sich einem Kirchenheiligen gegenüber zu einem Jahreszins verpflichteten (Zensuale, Zinser, censuales). Im SMA. verlor mit dem Rückgang der persönlichen Unfreiheit der Leibzins an Bedeutung und wurde zu einer nur noch symbolischen Gebühr.