Lex Baiuvariorum

Aus Mittelalter-Lexikon
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Lex Baiuvariorum. In der Gegend um Regensburg entstand zwischen dem 6. und dem 8. Jh. in mehreren Schritten das älteste bayerische Gesetzbuch, die Lex Baiuvariorum, erstmals zitiert unter Herzog Odilo (736-748). Es enthält in 23 Artikeln – jeweils für die einzelnen Stände (Kleriker, Adlige, Freie, Freigelassene, Unfreie) – Rechtssätze und Verfahrensregeln zum Schutz der Kleriker und zur Verwaltung des Kirchengutes, zum Verhältnis zwischen dem fränk. König und dem baier. Herzog, zu Straf-, Prozess- und Privatrecht. Die ®Agilolfinger werden in den L. B. eindeutig als erbberechtigte Herrscher Bayerns bezeichnet, eingesetzt vom fränk. Merowingerkönig in Reims. Die L. B. lehnt sich eng an die Lex Alamannorum an; sie ist in mehr als 30 Handschriften überliefert.