Lupold von Bebenburg
Lupold von Bebenburg (~1297 – 1363). Gebürtig aus einer fränk.-schwäb. Ministerialenfamilie, die sich nach der Burg Bebenburg (Bemburg) bei Schwäbisch Hall benannte. Ab 1316 studierte er Kanonistik in Bologna und promovierte zum Dr. decretorum. Danach erscheint er als Domkanoniker und Archidiakon in Würzburg, in Mainz und in Bamberg, als Probst von St, Severin in Erfurt und als Bischof von Bamberg (1353-63). Im der Auseinandersetzung Ludwigs des Bayern mit den Päpsten Johannes XXII. und Benedikt XII. stand Lupold auf der Seite des Kaisers und Williams von Ockham, mit denen er den Standpunkt vertrat, dass der von den Kurfürsten gewählte deutsche König einer päpstlichen Approbation als Herrscher im Reich nicht bedürfe. In diesem Sinne verfasste er um 1338/40 den dem Erzbischof Balduin von Trier gewidmeten „Tractatus de iuribus regni et imperii Romanorum“. Das darin ausführlich begründete Majoritätsprinzip bei der Wahl wurde in der Goldenen Bulle von 1356 reichsgesetzlich festgeschrieben.