Majestätsverbrechen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Majestätsverbrechen (lat. crimen laesae maiestatis). Seitens eines Untertanen (subditus) gegenüber einem Machthaber (imperator, papa, rex, princeps, civitas) begangenes Verbrechen (heimtückischer Treubruch, Heerflucht, Landfriedensverletzung). Den für schuldig Befundenen traf – auch bei schwachen Indizienbeweisen – die ganze Schärfe des Strafrechts (Todesstrafe, Ehrloserklärung seiner Kinder, Vermögenseinziehung). Innozenz III. verknüpfte in seiner Dekretale "Vergentis in senium" (1199) weltliche und göttliche Majestät, um Ketzer und deren Begünstiger (defensores, fautores) wegen Beleidigung der göttlichen Majestät rechtmäßig mit dem Tod und der Konfiskation ihrer Güter bestrafen zu können. Besonders bei der Bekämpfung der südfranz. Katharer erwies sich die Anklage wegen Majestätsbeleidigung als wirksames und gewinnbringendes Werkzeug.