Malefiz

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

malefiz (mhd.; v. mlat. maleficium; zu lat. malefacere = Böses tun). Allgemein Bezeichnung für Missetat, Übeltat, Kriminalverbrechen, Hexerei. Als Malefizfälle galten im ma. Rechtswesen solche, "die zum Tode ziehen", und die nur vom Landesherrn oder von seinen Beamten im Rahmen der Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit abgeurteilt werden durften. Den formelhaften Kern der Malefizfälle bilden Verbrechen gegen Leib und Leben (Mord, Totschlag, Notzucht, Zauberei) und gegen Eigentum (Raub bzw. Diebstahl und Brandstiftung).