Mannfall

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Mannfall. Lehnsrechtlicher Begriff: der Heimfall eines Lehens an den Lehnsherrn nach dem Tod eines Lehnsmannes. War das Lehen auf die Lebenszeit des Herren ausgegeben, so fiel es bei dessen Tod an seine Erben (Herrnfall).