Markwald

Aus Mittelalter-Lexikon
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Markwald (mhd. marke, marc = Grenze, abgegrenzter Landteil). Das Nutzungsrecht (für Holz, Jagd, Weide, Wildobst, Honig, Mast) in den Randgebieten der Urwälder, den Markwäldern, lag bei den angrenzenden Dorfgemeinschaften (s. Markgenossenschaft). Im HMA. wurden die Nutzungsrechte der Bauern stark eingeschränkt, so verloren sie z.B. das Recht, im Markwald auf Hirsch- und Rehwild zu jagen, wofern ihnen das Jagdrecht nicht gänzlich entzogen wurde.