Medizinalordnung Rogers II.

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Medizinalordnung Rogers II. Roger II., der normannische König von Sizilien, erließ – nach islamischen Vorbildern – 1140 erstmals im Abendland weltliche Rechtsnormen für die heilkundliche Ausbildung und für die Organisation des Ärztewesens. Er forderte u.a., dass jeder Arzt vor seiner Niederlassung einer königl. Kommission seine Kenntnisse unter Beweis zu stellen habe. Ärzte, die ohne Nachweis dieser Prüfung praktizierten, sollten mit Kerkerhaft und Vermögensentzug bestraft werden.