Mi-parti
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Mi-parti (das Wort enstammt der frz. Heraldik und bedeutet "halb geteilt"). Entsprechend der heraldischen Bedeutung von "in der Längsachse geteilt" steht der Begriff in der Kleidermode für "geteiltes Kleid" (mlat. vestis divisa s. partita). Damit war gemeint, dass die rechte und linke Körperseite eines Gewandes unterschiedlich gemustert oder gefärbt waren. Mi-parti erschien nur in der Männermode, im 10. Jh. an Beinkleidern, vom 11. Jh. an auch an der Oberkleidung. Über den modischen Effekt hinaus war Miparti Kennzeichen bestimmter Dienstleute: von Herolden, Amtsdienern, städtischen Bediensteten, Henkern, Narren und Spielleuten. (Vom 16. Jh. an war es Standeszeichen der Landsknechte.)