Miete

Aus Mittelalter-Lexikon
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Miete (Wohnungsmiete; zu mhd. miete, miet = Lohn, Entgelt; mhd. huszins; lat. in conducto habitare = in Gemietetem wohnen). Das Einmieten in Wohnungen städtischer Hausbesitzer war im SMA. nicht nur für Angehörige der Unterschichten üblich. Auch Zugezogene nützten diese Möglichkeit zunehmend in dem Maße, in dem das Bürgerrecht nicht mehr an städtischen Grundbesitz gebunden war. Mancherorts lebte der überwiegende Teil der Einwohnerschaft zur Miete, nicht zuletzt deshalb, weil Mietwohnungen den erwünschten Zuzug förderte. Die Jahresmiete für eine bescheidene Wohnung von etwa 45 m² betrug Ende des MA. in Nürnberg zwei bis zweieinhalb Gulden. Kleinere Wohnung kosteten ein bis eineinhalb Gulden, Wohnungen für Wohlhabendere bis zu 20 Gulden. (Dem Gegenwert eines Gulden entsprach zu jener Zeit ein Malter = ca. 300 Liter Weizen.) An Universitätsstädten nahm der Rat – so z.B. in Bologna – Einfluss auf eine erschwingliche Mietpreisgestaltung für Studenten. (Die Fuggerei in Augsburg, entstanden um 1520, kann als Frühform des sozialen Mietwohnungsbaus betrachtet werden. Dort wurde für 45 bis 59 m² Wohnfläche eine Jahresmiete von einem Gulden berechnet.)
Fluktuationen in der Mieterschaft ergaben sich besonders zu jenen Jahresterminen, an denen das Mietverhältnis aufgekündigt werden konnte und man sich auf die Suche nach einer billigeren Bleibe machte.