Mutzeit
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Mutzeit (Mut-, Sitzjahre). So nannte man bei manchen zünftigen Handwerken (z.B. Bäcker, Buchbinder, Kesselschmied, Schuster) die Probezeit, die ein Geselle bei einem Meister ableisten musste, ehe er zur ®Meisterprüfung zugelassen wurde. Zweck der Mutzeit war, den Zugang zu dem betreffenden Handwerk zu erschweren. Bei manchen Handwerken konnte die Mutzeit durch ein Mutgeld erledigt werden.