Namenmagie
Namenmagie. Nach altem Volksglauben ist der Name einer Person, eines Tieres oder eines Dings mit diesen selbst identisch, und so erlangt man Macht über ein Wesen – kann es bannen, herbeirufen, entmachten, um Hilfe anrufen –, wenn man es beim Namen zu nennen weiß (wie z.B. im Grimmschen Märchen vom Rumpelstilzchen oder bei der Anrufung Gottes oder eines Heiligen oder bei der Verfluchung im Namen des Teufels). „Verhüllende“ Namen verwandte man, um kein Unwesen herbeizurufen oder um sich nicht durch die Nennung eines unreinen, „unehrlichen“ Menschen selbst zu beflecken. (So sprach z.B. man anstatt vom Teufel vom „Gottseibeiuns“, anstatt vom Henker vom „Meister Hans“ und anstatt vom Abdecker vom „Feldmeister“.) – Um jemanden zu strafen, prügelte man auf irgendeinen Gegenstand ein und nannte dabei den Namen des Gemeinten. – In der Volksmedizin vertrieb man Krankheiten, indem man den Namen des jeweiligen Krankheitsdämons anrief oder indem man den Namen des Kranken auf einen Zettel schrieb und diesen verpflockte (s. Vernageln) oder dem Kranken zum Essen gab. Ein „namenloses“ Leiden war eines, das nicht durch Anrufen geheilt werden konnte, das unheilbar war. – Ungetauften und somit Zauberern oder Dämonen schutzlos ausgesetzten Kindern gab man keinen Namen, damit ihnen durch Anrufen kein Leid zugefügt werden konnte.