Oberhof

Aus Mittelalter-Lexikon
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Oberhof. Gerichte, die in hohem Ansehen standen und deren Urteilen höchste Rechtskompetenz anhaftete wurden im MA. häufig von anderen Gerichten um Rechtsauskunft und -belehrung angegangen. (Ein Oberhof war jedoch keine höhere Instanz, an die gegen ein gesprochenes Urteil Berufung eingereicht werden konnte.) Von den Tochterstädten einer Stadtrechtsfamilie wurde meist das Gericht der Mutterstadt in Zweifelsfällen um Rechtsauskunft ersucht, fürstliche Hofgerichte fungierten als Oberhöfe der jeweiligen fürstl. Territorien. Die Tätigkeit der Oberhöfe nahm vom 13. Jh. bis zum Ende des 15. Jh. zu. Danach suchte man, zunächst in den größeren Fürstentümern, Rechtsbelehrung an den juristischen Fakultäten der Universitäten. Bekannte Oberhöfe waren: Magdeburg, Lübeck, Krakau, Münster, Soest, Braunschweig, Lüneburg, Dortmund, Frankfurt/M., Köln, Aachen, Ingelheim, Speyer, Nürnberg und Neustadt/Weinstr.