Offiziale
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Offiziale (lat. officialis = Amtsdiener, Beamter). Geistlicher Amtsträger in einem Kloster oder unter einem Diözesanbischof. Im Kloster unterstanden dem Abt als oberstem Leiter zunächst der Prior als Stellvertreter, sodann Brüder für die verschiedenen Aufgabenbereiche (s. Klosterämter). - In letzterem Fall musste er Kenntnisse des kanonischen Rechts haben und diente als Gerichtsvikar (vicarius iudicalis), d.h. er stand dem Diözesangericht vor und sprach im Namen seines Bischofs Recht.