Pfalzordnung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Pfalzordnung ("De ordine palatii"). Von Adalhard, dem Vetter, Freund und Berater Karls d. Gr., Gründungsabt der Benediktinerabtei Corvey (775), stammt die Hofordnung der Königspfalzen. Deren erster Teil beschreibt die Beamtenränge und -zuständigkeiten, der zweite Teil behandelt Zusammensetzung und Zweck der Reichstage.
Auf der höchsten Rangstufe der Beamtenhierarchie unterstanden dem König der Apokrisiar (Pfalzkaplan) für klerikale und der Pfalzgraf für weltliche (vor allem rechtliche) Fragen sowie der Erzkanzler, dem die Aufzeichnung der königlichen Erlasse oblag. Auf der nächsten Stufe folgten Kämmerer, Truchsess, Mundschenk und Marschall. Der Königin zugeordnet war der Kämmerer, dem die innere Verwaltung des Hofes unterstand (soweit sie nicht in die Bereiche von Mundschenk und Marschall fiel). Truchsess, Mundschenk und Marschall hatten die Bischofshöfe und Pfalzen, an denen der königliche Hofstaat (comitatus) Quartier zu nehmen beabsichtigte, rechtzeitig zu benachrichtigen und in den rechten Stand zu versetzen. Zu dieser Beamtenschicht zählten auch der Quartiermeister, vier Oberjäger und ein Falkner. Die dritte Gruppe setzte sich aus Vasallen, Edelknaben und der namenlosen Menge des Gesindes zusammen.
Im zweiten Teil der Pfalzordnung werden die zwei jährlichen ®Reichstage, deren Zusammenzetzung und Zweckbestimmung beschrieben. Zum ersten, allgemeinen Reichstag waren alle Großen der Kirche und des Laienadels geladen, deren Angesehenste an den Beratungen und Beschlussfassungen aktiv teilnahmen. Bei dieser Gelegenheit überbrachten alle dem König ihre Abgaben. Zum zweiten, dem engeren Reichstag, versammelten sich nur herausragende Würdenträger, um Entscheidungen für das kommende Jahr zu treffen.