Pfarrkirchen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Pfarrkirchen. Pfarrkirchen waren im MA. Mittelpunkte nicht nur des religiösen Lebens, sondern auch eines vielfältigen gesellschaftlichen Treibens. Hier wurde Gericht gehalten und über Verträge beraten, hier wurden Feste gefeiert und Handel getrieben, hier legte man Waren nieder und fand man auch im Notfall eine Unterkunft.
Baulich spielten die Pfarrkirchen neben den Domen, Kloster- und Stiftskirchen zunächst eine eher bescheidene Rolle. Mit dem Erstarken des bürgerlichen Selbstbewusstseins wurden Pfarr- und Stadtkirchen zu Objekten stolzer Selbstdarstellung, mit denen die Städte, auch einzelne Stadtteile, untereinander wetteiferten. Relativ kleine Pfarrgemeinden brachten dabei Kirchen von erstaunlicher Größe hervor. In dem Bestreben, stets auf der Höhe des technischen und stilistischen Fortschritts zu bleiben, wurde an den Pfarrkirchen unablässig umgebaut, vergrößert, erhöht. (An dem als städtische Pfarrkirche erbauten Freiburger Münster beispielsweise wurde von 1120 bis 1530 gebaut; in dieser Zeit wurde mindestens fünfmal der Plan gewechselt, wurde aus einer kleinen romanischen Kirche ein mächtiger gotischer Bau.) Im SMA. waren die Inhaber des ius patronatus – was die Baulast der Pfarrkirchen anbelangte – nur mehr für die Chorzone verantwortlich. Für das Laienschiff hatte das Gemeinwesen der Gläubigen aufzukommen.
Seit dem 8./9. Jh. wurde aus dem Pfründengut, das zum Unterhalt des ®Pfarrers bestimmt war, und aus für die Pfarrei bestimmtem Stiftungsgut ein Teil zum baulichen Unterhalt der Pfarrkirche und zum Kirchenbetrieb (als Fabriks- und Lichtergut) ausgeschieden. Die treuhänderische Verwaltung dieses Guts besorgte ein von der Pfarrgemeinde gewähltes Gremium von Kirchenpflegern (Kirchenpflegschaft).