Pfründenhäufung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Pfründenhäufung (mlat. cumulatio beneficiorum). Ließ sich ein Geistlicher mehrere Güter (beneficia) oder pfründenträchtige Ämter übertragen, sprach man von Pfründenhäufung. Die so auf eine Person gehäuften Ämter konnten nur noch mangelhaft versehen werden. Andererseits konnte ein einzelnes Amt häufig nicht den Lebensunterhalt des Amtsinhabers sicherstellen. Die Kirche nahm zwar wiederholt gegen Ämterhäufung Stellung (so auf dem III. und IV. Laterankonzil), griff jedoch nie konsequent durch. Zudem hatte sich der Papst das einträgliche Recht der Dispens-Gewährung vorbehalten. Gegen Ende des Mittelalters nahm die skandalöse Pfründenhäufung zu, es wurde sogar üblich, den Nießbrauch einer Pfründe an Laien zu vergeben, ohne dass damit ein Amtsvollzug verbunden war.