Pippin

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Pippin (zweiter Sohn Karls d. Gr., 777 – 810; bis 781 Karlmann). Ostern 781 empfing der vierjährige Karlmann während des zweiten Rombesuchs seines Vaters durch Papst Hadrian I. die Taufe auf den neuen Namen Pippin. Der Name sollte auf den Großvater, König Pippin I. verweisen, und programmatisch für dessen Italienpolitik stehen: wurde doch Pippin beim gleichen Ritual zum Unterkönig mit dem Anspruch auf die Regentschaft in Italien gesalbt. Pippin wuchs in Italien unter der Obhut von Karls Vetter, dem Abt Adalhard von Corbie, sowie des Abtbischofs Waldo von Reichenau-Pavia auf. 781 trat er die Regentschaft in seinem Teilreich an, seit 791 erwies er sich als tüchtiger Feldherr u.a. in Kämpfen gegen die Awaren, die er 796 endgültig niederwarf und gegen byzantin. Stützpunkte in Venetien. Im Reichsteilungsbeschluss („Divisio regnorum“) von 806 waren außer Italien auch Bayern und das südl. Alamannien für Pippin bestimmt. Er starb jedoch vor seinem Vater, sodass der Beschluss obsolet wurde.