Polizei

Aus Mittelalter-Lexikon
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Polizei (spätmhd. polizi, polizey = öffentliche Sicherheit; v. mlat. policia, zu grch. polis = Stadt[staat]). Der Begriff erscheint erstmals 1464 in einer kaiserlichen Urkunde für die Reichsstadt Nürnberg und steht dort für eine wohlgeordnete öffentliche Sicherheit. Die Einhaltung städtischer Verordnungen unterschiedlichster Art war vom Rat Beamten aufgetragen, die Kontroll- und – im Falle von Gesetzesübertretungen – Strafgewalt hatten. In polizeiliche Ordnungsgewalt fielen Gegenstände des Wirtschaftslebens (Marktordnung, Warenschau, rechte Preise, Löhne, Maße, Gewichte), des Bau- und Straßenwesens, der Feuerordnung und des Brandschutzes, der Luxus- und Sittenreglementierungen, der Gesundheitsfürsorge, der Eintreibung von Bußgeldern usf. (s. Verordnungen).