Pranger

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Pranger (mhd. pranger, v. mhd. phrengen, pranken = drücken, pressen. Der Ausdruck steht zunächst für das drückende Halseisen, danach für den Schandpfahl). Ursprünglich in der kirchlichen Bußpraxis verwendet, fand der Pranger vom 12. Jh. an immerer häufigere, bald allgemeine Anwendung zum Vollzug von ®Ehrenstrafen. Er war an Stellen stärksten Publikumsverkehrs (am Rathaus, auf dem Marktplatz) aufgestellt, und diente als Strafwerkzeug und Rechtswahrzeichen zugleich. Die Prangerstrafe wurde verhängt für Delikte wie geringfügiger Diebstahl, Ruhestörung, Unsittlichkeit, Streitsucht, Verleumdung, Beleidigung, Unzucht, Kuppelei, Maß- oder Gewichtsbetrug usw. Der/die am Pranger festgeschlossene Delinquent/in wurde der Öffentlichkeit, je nach Art des Prangers, mehr oder weniger schimpflich vorgeführt und war der Anpöbelei und der Verhöhnung durch die Menge hilflos preisgegeben. Am Pranger wurden auch körperliche Züchtigungen (Strafen an Haut und Haar) vollzogen und Diebesware oder gemaßregelte Gegenstände (z.B. falsches Scheffelmaß) ausgestellt. Die vielfältigen Formen des Prangers zeugen von Erfindungsgabe und der Fähigkeit zu feiner Nuancierung der beabsichtigten Wirkung. Einige Beispiele: Der Stock oder Block, worin der Missetäter in verschiedener Anordnung mit Hals, Armen oder Beinen eingeschlossen wurde; der Käfig, worin er stehend oder sitzend zur Schau gestellt wurde; die Schandbühne, um ihn weithin sichtbar zu machen; der Schandpfahl (schreiat, stupe); der Schandesel und der Schandstuhl; das Halseisen, das mit einer Kette an einem prominenten Platz (etwa am Rathaus) angebracht war.
Sofern die Prangerstrafe – fallweise mit Auspeitschen – vom Scharfrichter vollzogen wurde, hatte sie die Ehrlosigkeit des Bestraften zur Folge.