Propst

Aus Mittelalter-Lexikon
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Propst (mhd. probest, provist, probst; ahd. probost, provast; spätlat. propositus; v. lat. praepositus = Vorsteher, Aufseher). Nach der Benediktregel hieß der Vertreter des Abtes ursprünglich Propst; der Amtsinhaber wurde im 10. Jh. in "Prior" umbenannt (s. Klosterämter). Kleinere, abhängige Klöster und Stifte blieben weiter unter der Leitung eines Propstes und hießen von daher Propsteien. Pröpste hießen auch die ranghohen Kleriker eines Mönchs- oder Nonnenkapitels (Dom-Propst, Stifts-Propst), welchen die Verwaltung und die fiskalischen Angelegenheiten unterstanden. Der Amtsbereich und das Amt eines Propstes wurden als Propstei (Präpositur) bezeichnet.
Weltliche Pröpste waren im dt. MA. ernannte oder gewählte Amtspersonen, als Holz-, Kasten-, Wein-, Zech- oder Zinspropst z.T. mit niedergerichtlicher Gewalt ausgestattet und nichtfeudalen Grafen (Deich-, Holz-, Salz-, Wassergraf) vergleichbar.