Rügegeschworene

Aus Mittelalter-Lexikon
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Rügegeschworene. Angesehene Männer, die darauf vereidigt waren, in Fällen, in denen der Geschädigte nicht selbst Klage erheben wollte (etwa aus Angst vor einem mächtigen Kontrahenten), Anklage (Rüge) vor Gericht zu erheben. (Ihre Funktion ist der des heutigen Staatsanwalts vergleichbar.)