Realteilung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Realteilung. Der Begriff bezieht sich auf die freie Aufteilung landwirtschaftlicher Flächen und Güter unter Lebenden oder von Todes wegen. Dadurch kam es zur Aufsplitterung der Anwesen und zum Absinken des Ertrags. Dem Recht der Realteilung (wie es vor allem in Südwestdeutschland, am Mittelrhein, in Hessen und Franken geübt wurde) suchten die Grundherren durch das Anerbenrecht (s. Anerbe) zu begegnen.