Regimina sanitatis

Aus Mittelalter-Lexikon
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Regimina sanitatis (mlat., = Lenkung der Gesundheit). Eine eigene Literaturgattung des HMA. befasste sich mit der Kunst, gesundheitsbewusst zu leben. Als Vorläufer der Regimina kann man fma. Texte betrachten, die als "diätetische Kalender" bekannt waren und bis ins 15. Jh. abgeschrieben wurden. In diesen Kalendern wird aufgelistet, für welche Monate bestimmte Speisen, Bäder oder Aderlässe zu empfehlen seien. Nach dem Vorbild muslimischer Regelwerke, die ihrerseits auf Galen und Hippokrates aufbauten, verfassten vom HMA. an auch christl. Ärzte Regimina-Schriften über Hygiene, Diätetik, Sexualleben und die rechte Lebensweise im Alltag sowie auf Reisen zu Lande oder zu Wasser. Im Mittelpunkt standen die res non naturales (s. res naturales: sechs diätetische Maßnahmen bezüglich Atmung, Essen und Trinken, Bewegung und Ruhe, Wachen und Schlafen, Aufnahme und Entleerung sowie der Gemütsverfassung), die ®res naturales (sechs für das Gleichgewicht der Gesundheit ausschlaggebende physiologische Größen) und die res contra naturam (die Krankheiten). Nach der Zielsetzung sind zu unterscheiden: Regimen conservativum, R. praeservativum und R. curativum. Nach der Methodik: Regimen diaetale, R. medicinale und R. chirurgicum. Die Ratschläge sind oft in der Reihenfolge eines Tagesablaufs gegliedert. Spezielle Regimina bezogen sich auf bestimmte Monate oder Jahreszeiten, auf Reisezeiten oder auf die Pest. Reisenden gelten Verhaltensregeln bei Hitze und Kälte, Hunger und Durst, Verletzungen und Ungeziefer, Wundsein und Seekrankheit, Ermüdung und Nachtlager. Besondere Traktate gelten Kindern, Greisen, Pilgern und Mönchen. Insgesamt überwogen Weisungen zu vorbeugenden Verhaltensweisen jene zur Heilung. Gegen Ende des MA. schwoll die Menge der einschlägigen Handschriften und Frühdrucke stark an.
Beispiele: Übersetzungen und Kompilationen muslimischer Gelehrter durch ®Constantinus Africanus (um 1070): "Isagoge", "Pantegni", "Liber dietarum particularium", "Liber dietarum universalium". Im 13. Jh. entstanden: ®"Regimen sanitatis Salernitanum"; "De longitate et brevitate vitae" (Petrus Hispanus); "Liber de conservatione vitae humanae" (Bernardus de Gordonio); "Regimen sanitatis ad inclytum regem Aragonum" (Arnaldus de Villanova); "Sanitatis conservator" und "De qualitatibus ciborum" (Konrad von Eichstätt); "Tractatus de regimine sanitatis" (Arnold von Bamberg). Spätere Werke sind: "Ordnung der Gesundheit" (Graf Rudolf von Hohenberg, um 1400); "Regimen vitae" (Ortolf von Baierland, 14. Jh.); "Regimen" (Heinrich von Laufenberg, 15. Jh.); "Regimen" (Chunrardus Ernstensis, 15. Jh.). Gegen Ende des MA. wurden Regimina in die Landessprachen übersetzt bzw. gleich in diesen niedergeschrieben.
(s. Tacuinum sanitatis)