Reichskirchengut
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Reichskirchengut. Das zum Unterhalt der Reichskirchen (Reichsbistümer, Reichsabteien) bestimmte Reichsgut. Es blieb im Eigentum des Reiches und war den Reichskirchen nur zur Nutzung überlassen. Aus dieser Nutzungsbefugnis leitete sich das Recht der Könige her, von den Reichskirchen Abgaben und Dienste zu beanspruchen (servitium regis). Reichsabteien zinsten ursprünglich mit Naturalien (Vieh, Getreide, Eier, Käse, Wein, Bier etc.); vom 12. Jh. an setzte sich zunehmend Geldzins durch. Die Reichsbistümer dienten dem König und seinem Gefolge mit Gastung.