Reinigungseid

Aus Mittelalter-Lexikon
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Reinigungseid (iuramentum purgationis). Eine Form des gerichtlichen Eides, die bis zum 12. Jh. Gültigkeit hatte, war der Reinigungseid, durch den sich ein Beklagter vom Schuldvorwurf freischwören konnte. Unterstützt wurde er dabei von ®Eideshelfern, welche seine Lauterkeit und Schuldunfähigkeit auf ihren Eid nahmen. Derartige Rechtspraxis musste notwendigerweise zu Missbrauch führen, weswegen der Gebrauch des Reinigungseides eingeschränkt und letztlich durch den des Zeugeneides und des – freien oder erfolterten – Geständnisses ersetzt wurde.
(s. Eid)