Relevium

Aus Mittelalter-Lexikon
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Relevium (mhd. lehenware). Beim Tod des Lehnsnehmers von dessen Nachfolger an den Lehnsherrn zu entrichtende Gebühr. Der Zahlung lag der frühere Brauch zugrunde, dass ein Lehen beim Tod des Lehnsmannes an den Lehnsherrn heimfiel und vom Erbfolger zurückgekauft werden musste. In Deutschland bestand das Relevium meist nur in einer symbolischen Anerkennungsgebühr.