Rentenlehen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Rentenlehen (mhd., auch kamerlehen). Einem Vasallen als Lehen ausgesetzte jährliche Geldsumme (feodum de bursa) oder Naturalienmenge. Erschien erstmals im 11. Jh. und setzte sich im 13. Jh. allgemein durch. Zweck des Rentenlehens war, die Zersplitterung lehnsherrlicher Länder zu verhindern; begünstigt wurde sie durch die aufblühende Geldwirtschaft.